Detailergebnis zu DOK-Nr. 35868
Bauverträge mit Ergebnisgarantie (Orig. franz.: Marchés à garantie de résultat)
Autoren |
M. Ray B. Fauveau G. Morançay |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Revue Générale des Routes et des Aérodromes 61 (1987) Nr. 647, S. 99-112, 10 B, 1 T
Der Verband der franz. Autobahngesellschaften hat im März 1987 ein Seminar über "Autobahn-Fahrbahnen" veranstaltet. Der vorliegende Artikel bringt die Kurzbeiträge (einschl. Diskussion) zum Thema besondere Vertragsformen. Bei den franz. Autobahngesellschaften mehren sich die Stimmen, die gewisse Änderungen im System der Straßenbauverträge befürworten mit dem Ziel, die Einführung neuer Bauweisen zu erleichtern und dem Auftraggeber größere Beweglichkeit zu ermöglichen. Dazu muß die Verantwortung für die Qualität des Ergebnisses der Bauarbeiten (u.a. auch Ebenheit, Standfestigkeit und Griffigkeit) über einen gewissen Gewährleistungszeitraum dem Unternehmer angelastet werden; solche Verträge werden als Verträge "mit Ergebnisgarantie" oder "Ergebnisverpflichtung" bezeichnet. Da die Erfahrungen im Ausland als nicht besonders günstig erscheinen, sind die Meinungen geteilt. Zwei große Autobahngesellschaften berichten über die Form der Verträge, die sie seit einigen Jahren abschließen. Sie erhoffen sich daraus auch eine Steigerung der Qualität. Besonders zu erwähnen sind die sog. Verträge "schlüsselfertig" der Gesellschaft COFIROUTE, deren Träger große Straßenbaufirmen sind, und bei der das Verhältnis Auftraggeber/Auftragnehmer besonderer Art ist. Die inzwischen zur Verfügung stehenden Prüfgeräte großer Leistungsfähigkeit für kontinuierliche und zerstörungsfreie Kontrollen der verschiedenen Parameter der Qualität erleichtern die Entscheidung, von der bisherigen Handhabung abzugehen. Die Diskussion über Vorteile und Nachteile derartiger Verträge, die auch im Hinblick auf die 1992 vorgesehene Einführung des freien europäischen Marktes gesehen werden, geht in Frankreich weiter.