Detailergebnis zu DOK-Nr. 35881
Einsatzkriterien für Anlagen des Fußgängerquerverkehrs - Ergänzungsuntersuchungen
Autoren |
L. Neumann |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege |
Forschungsberichte der BASt, Bereich Unfallforschung H. 163, 1987, 191 S., Anhang, 4 B, zahlr. T, Q
Für 296 Querungsstellen "Ohne Hilfe", Zebrastreifen und Furten wurde das Unfallgeschehen nach verschiedenen Unfallkriterien (Fußgängerunfälle, Gesamtunfälle, Unfälle mit Personenschaden, Kosten) ausgewertet und verglichen. Dabei wurden die unterschiedlichen Kfz- und Fußgängerverkehrsstärken berücksichtigt. Die Ergebnisse zeigen, daß eine eindeutige, über alle Verkehrsstärkebereiche gehende Relation der Anlagentypen lediglich für das Fußgangerunfallgeschehen feststellbar ist, d. h. daß Furten für querende Fußgänger sicherer als Zebrastreifen und diese wiederum sicherer als Querungsstellen "Ohne Hilfe" sind. Unter dem Aspekt homogener Sicherheitswirkungen für Fußgänger waren jedoch die Einsatzgrenzen nach R-FGÜ 84 geringfügig zu modifizieren. Demgegenüber stellen sich die Relationen der Anlagentypen bei Betrachtung der Kosten aller Unfälle bzw. der Unfälle mit Personenschaden nicht mehr eindeutig dar. Insbesondere steht dem Sicherheitsgewinn für Fußgänger durch einen Zebrastreifen oder eine Furt bei hohem Kfz- Verkehr ein Sicherheitsverlust im Längsverkehr gegenüber, der den Gewinn an Fußgängersicherheit teilweise sogar überkompensiert. Ergänzende Untersuchungen der mit der Einrichtung eines Zebrastreifens oder einer Furt verbundenen übrigen Effekte (Investitions- und Betriebskosten der Anlagen, Wartezeiten im Längs- und Querverkehr, Lärmbelästigung, Abgasemissionen) und die Gegenüberstellung mit der Wirkung auf das Unfallgeschehen ließen erkennen, daß insbesondere der Erfassung und Bewertung der Wartezeiten im Quer- und Längsverkehr im Rahmen eines Kosten-Nutzen-Vergleichs große Bedeutung zukommt. Entsprechende Kosten-Nutzen-Vergleiche für die Anlagentypen sind daher auf die Einzelsituation, insbesondere auch auf das für die Steuerung der Lichtzeichenanlage beabsichtigte Signalprogramm, auszurichten.