Detailergebnis zu DOK-Nr. 36007
Unwirksamkeit einer Verzinsung beim Rückforderungsanspruch eines öffentlichen Auftraggebers (BGH v. 8.10.1987 - VII ZR 185/86)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 19 (1988) Nr. 1, S. 92-96. Zeitschrift für Baurecht 11 (1988) Nr. 1, S. 92-96
Die in "Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Bauleistungen" enthaltene Klausel, nach der der Auftragnehmer im Falle einer Überzahlung den zu erstattenden Betrag von Anfang der Zahlung an mit 4 % zu verzinsen hat, benachteiligt einen Auftragnehmer entgegen den Geboten von Treu und Glauben unangemessen und ist daher unwirksam. Daß die Rechnungsprüfung bei öffentlichen Auftraggebern mehrere Jahre in Anspruch nimmt, vermag die Klausel sachlich nicht zu rechtfertigen. Nach § 16 Nr. 3 Abs. 1 VOB/B sind Schlußrechnungen beschleunigt zu prüfen. Dies gilt auch im Hinblick auf den Eintritt der Fälligkeit einer Vergütung für die Bauleistung. Die Vorschrift hat aber auch den Sinn, alsbald endgültige Klarheit unter den Parteien über die abschließend berechtigte Höhe der Vergütung herbeizuführen. Einseitige Zinsansprüche des Auftraggebers sind somit nicht sach- und interessengerecht. Sie widersprächen auch dem Ziel, durch Beschleunigung der Prüfung alsbald Rechtsklarheit und Rechtssicherheit zu erreichen.