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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36010

Erkundigungspflicht eines Unternehmers vor Angebotsabgabe (BGH v. 25.6.1987 - VII ZR 107/86)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 18 (1987) Nr. 6, S. 683-685

Nach gefestigter Rechtsprechung darf ein Auftragnehmer ein erkennbar lückenhaftes Leistungsverzeichnis nicht einfach hinnehmen, sondern muß sich daraus ergebende Zweifelsfragen vor Abgabe seines Angebots klären. Ähnlich ist es, wenn sich für ihn aus dem Leistungsverzeichnis und den ihm überlassenen Unterlagen die Bauausführung in bestimmter Weise nicht mit hinreichender Klarheit ergibt und er darauf bei der Kalkulation maßgebend abstellen will. Auch dann muß er versuchen, insoweit aufkommende Zweifel vor Abgabe des Angebots auszuräumen, wenn sich das mit zumutbarem Aufwand bewerkstelligen läßt.