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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36159
Der Adressat der Schlußzahlungserklärung nach § 16 Nr. 3 VOB/B bei einer abgetretenen Werklohnforderung
Autoren |
H. Losert |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Zeitschrift für Baurecht 11 (1988) Nr. 2, S. 65-66
Die Schlußzahlungserklärung muß, um die Wirkung einer vorbehaltlosen Annahme der Schlußzahlung zu erreichen, sowohl dem Zedenten als auch dem Zessionar gegenüber abgegeben werden.Der Vorbehalt und die Vorbehaltsbegründung bzw.die prüfbare Rechnung über die vorbehaltenen Forderungen können vom Zedenten oder dem Zessionar erstellt werden.