Detailergebnis zu DOK-Nr. 36241
Ausweisung in Bedarfsplänen und Planfeststellung
Autoren |
J. Springob |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
in: Bedarfsplanung - Planfeststellung - Immissionsschutz. Speyer: Forschungsinstitut für öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer, 1988, S. 81-109, 67 Q (Speyerer Forschungsberichte H. 65)
Der Beitrag entspricht dem Referat bei dem Forschungsseminar "Bedarfsplanung - Planfeststellung - Immissionsschutz" (26./27.10.1987), das vom Forschungsinstitut für Öffentliche Verwaltung bei der Hochschule für Verwaltungswissenschaften Speyer in Verbindung mit dem Arbeitsausschuß Straßenrecht der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (unter Leitung von Prof. W. Blümel) durchgeführt wurde. Eingangs werden die Problemstellung und die Fallgestaltungen aufgezeigt. Es geht insbesondere um die sog. "längsgeteilte Dringlichkeit", d.h. den stufenweisen Bau von Bundesfernstraßen. Gegeben wird vorab ein kurzer Abriß der Ausbauplangesetzgebung für das Bundesfernstraßennetz; Ausbauplangesetz und der dazugehörige Bedarfsplan binden die Verwaltungen. Dem jeweiligen Bedarfsplan billige das BVerwG jedoch nach außen nur eine Indizwirkung zu. D.h.: Der Bedarfsplan enthalte zwar wichtige planerische Aussagen, jedoch könne ein Vorhaben allein durch die Aufnahme in den Bedarfsplan nicht als generell gerechtfertigt angesehen werden, vielmehr bedürfe es der Prüfung im Einzelfall. Dies wird anhand der Rechtsprechung des BVerwG - teilweise kritisch - erläutert. Die Problematik wird in 9 Thesen aufgezeigt, verbunden mit der abschließenden Bemerkung, die mit dem Bedarfsplan befaßten Organe sollten die aus der Rechtsprechung zu ziehenden Konsequenzen bedenken. (Anm.:Zu dem Forschungsseminar wird auch auf die Berichte von H.P. Michler in DVBl 1988, Heft 5, S. 229 - 232 verwiesen. Dort wird auch auf die Diskussion eingegangen.)