Detailergebnis zu DOK-Nr. 36289
DIN 67 532 "Beleuchtung in Fußgängerüberwegen (Zeichen 293 StVO) mit Zusatzbeleuchtung" - Teil 1: Allgemeine Gütemerkmale und Richtwerte; Teil 2: Berechnung und Messung (Ausgabe April 1988)
Autoren | |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 6.8 Beleuchtung |
Berlin: Beuth, 1988, Teil 1: 2 S., 1 B; Teil 2: 3 S., 2 B
Nach den Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 84) müssen FGÜ beleuchtet sein, damit Fußgänger bei Dunkelheit auf dem Überweg und am Straßenrand auf der Wartefläche sowie auch die Markierung und damit der Fußgängerüberweg als solcher selbst deutlich erkennbar sind. Wenn dieses Ziel mit der ortsfesten Straßenbeleuchtung nicht erreicht werden kann, ist eine Zusatzbeleuchtung erforderlich. Die DIN 67 532 enthält in Teil 1 zunächst Angaben, welche lichttechnischen Gütemerkmale (Nennleuchtdichte, Längsgleichmäßigkeit, Gesamtgleichmäßigkeit, Klasse der Blendungsbegrenzung) eine ortsfeste Straßenbeleuchtung erfüllen muß, damit auf eine Zusatzbeleuchtung verzichtet werden kann. Anschließend werden, basierend auf der Grundforderung eines Positiv-Kontrastes (Fußgänger hell vor dunklem Hintergrund) die notwendigen lichttechnischen Anforderungen einer Zusatzbeleuchtung festgelegt. Teil 2 enthält die dazu erforderlichen Berechnungsgrundlagen und -formeln sowie Angaben über den Zweck (Nachprüfung projektierter Anlagen, Überprüfung vorhandener Anlagen, Vergleich verschiedener Anlagen) und die Randbedingungen von Messungen.