Detailergebnis zu DOK-Nr. 36290
Die Verkehrslärmschutz-Erstattungsrichtlinien (VLärmSchErstR)
Autoren |
J. Ullrich |
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Sachgebiete |
6.9 Verkehrsemissionen, Immissionsschutz |
Straße und Autobahn 39 (1988) Nr. 4, S. 134-137, 20 Q
In Anlehnung an die VLLärmSchR vom 6.7.1983 und 15.1.1986 hat der Bundesverkehrsminister "Richtlinien zur Erstattung der Aufwendungen für Lärmschutzmaßnahmen an baulichen Anlagen bei Lärmvorsorge und Lärmsanierung im Bereich von Bundesfernstraßen in der Baulast des Bundes - Verkehrslärmschutz-Erstattungsrichtlinien" (VLärmSchErstR)vom 12.10.1987 erlassen. Voraussetzung für die Erstattung ist, daß die maßgeblichen Immissionsgrenzwerte überschritten sind und Lärmschutzmaßnahmen an der Straße keinen ausreichenden Schutz bieten. Die schutzbedürftigen Räume werden angegeben und die Grenzwerte der erforderlichen Schalldämpfung erläutert. Die Berechnung des Schallpegels in einem Wohnraum in Nähe einer Autobahn und an einer beidseitig bebauten innerstädtischen Bundesstraße wird durchgeführt. Bisher sind an Bundesfernstraßen rd. 250.000 Quadratmeter Lärmschutzfenster mit einem Kostenaufwand von rd. 160 Mio. DM vom Bund finanziert worden.