Detailergebnis zu DOK-Nr. 36392
Zur Auswirkung einer Anhebung der Fahrzeuggewichte und Achslasten auf die Spurrinnenbildung von Asphaltbefestigungen
Autoren |
D. Janssen |
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Sachgebiete |
11.1 Berechnung, Dimensionierung, Lebensdauer 11.2 Asphaltstraßen 14.4 Fahrzeugeigenschaften (Achslasten, Reifen) |
Mitteilungen aus dem Fachgebiet Konstruktiver Straßenbau im Institut für Verkehrswirtschaft, Straßenwesen und Städtebau der Universität Hannover H. 3, 1985, 160 S., Anhang, zahlr. B, T, Q
Im Rahmen dieser Arbeit wurden aus Verkehrserhebungen und -statistiken ermittelte durchschnittliche, alle Kraftfahrzeuge umfassende Achslastverteilungen für die Hauptfahrstreifen von Bundesautobahnen und Bundesstraßen zur Berechnung der Spurtiefen verwendet. Die in verschiedenen Modellansätzen berechneten Verformungsverläufe wurden dem in situ beobachteten Verhalten gegenübergestellt. Es konnte nachgewiesen werden, daß auch durch das bisher am weitesten entwickelte Straßenbemessungskonzept, das VESYS-Spurtiefenmodell, keine ausreichende Prognose über die Spurtiefe gemacht werden kann. Daher wurde ein neues Spurentiefenberechnungsmodell entwickelt, in dem die Spurtiefe aus der Summe der irreversiblen Verformungen der Einzelschichten ermittelt wird. In den Modellrechnungen wurde das Verhältnis zwischen der Spurtiefe bei Verkehr mit seitlicher Verteilung der Radüberfahrten im Fahrbahnquerschnitt und konzentriert spurfahrendem Verkehr ermittelt. Weiterhin wurde der Temperatureinfluß auf die Sprurrinnenbildung in einer bituminösen Straßenbefestigung erfaßt. Schließlich wurde zu diesen Einflußfaktoren die Achslastgröße miteinbezogen. Es war möglich, die Wirkung einer Achslast im Verhältnis zu ihrer Größe durch eine Potenzbeziehung auszudrücken. Der Einfluß einer Erhöhung der zulässigen Grenzwerte für Achslasten wurde pro Straßenkategorie bei sechs verschiedenen Fahrzeugkollektiven errechnet. Bei Betrachtung der Zeiträume, bis zu denen bestimmte Grenzspurtiefen erreicht werden, gilt für den hier behandelten Autobahnaufbau bei gleichbleibenden Fahrzeugzahlen näherungsweise die Aussage, daß eine Erhöhung der zulässigen Einzelachslast um 10 kN eine Verkürzung der Nutzungsdauer um jeweils 10 % zur Folge hat. Bei Bundesstraßen mit einem geringeren Anteil an schweren Achslasten gilt ein entsprechender Wert von 7 %.