Detailergebnis zu DOK-Nr. 36415
Anmerkung zum Urteil des BVerwG vom 18.9.1987 - 4 C 24.84 - (DOK Straße Nr. 36 242)
Autoren |
J. Kersten |
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Sachgebiete |
3.6 Kreuzungsrecht |
Bayerische Verwaltungsblätter 118 (1988) Nr. 9, S. 276-280
In seiner Anmerkung zu o.a. Urteil, das mit abgedruckt ist, behandelt der Verfasser zunächst die historische Entwicklung der fernstraßenrechtlichen Kreuzungsvorschriften bei höhenungleichen Kreuzungen. Er faßt sodann in Thesen die wesentlichen Gesichtspunkte des Urteils zusammen. Für die Frage der rechtlichen Verpflichtung eines Straßenbaulastträgers zur Änderung als Handlungspflicht ist nicht § 12 Abs. 3 FStrG die Beurteilungsgrundlage, vielmehr sind maßgebend die jeweiligen Vorschriften über die Straßenbaulast der beteiligten Straßenbaulastträger nach den Straßengesetzen. Es muß ermittelt werden, ob bereits zwingende Gründe für die Änderung durch den jeweiligen Straßenbaulastträger vorliegen. Wird dies bejaht, so daß mehrere Verpflichtete vorhanden sind, gibt § 12 Abs. 3 FStrG sodann den Kostenverteilungsmaßstab. Auch in den Fällen des § 12 Abs. 3 FStrG gilt, daß übersehbare Verkehrsentwicklungen zu berücksichtigen sind.