Detailergebnis zu DOK-Nr. 36416
Straßenbeleuchtung und Verkehrssicherungspflicht
Autoren |
U. Berz |
---|---|
Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes 6.8 Beleuchtung |
Deutsches Autorecht 57 (1988) Nr. 1, S. 2-6
Die Abhandlung beruht auf einem überarbeiteten Vortrag vor der lichttechnischen Gesellschaft, Bezirksgruppe Hannover. Bei Sicherung von Gefahrenstellen in der Fahrbahn wird das Aufstellen von Warnschildern, die im Dunkeln nur schwer erkennbar sind, oft nicht als ausreichend anzusehen sein. Vielmehr hält der Verfasser bei Dunkelheit eine Beleuchtung der Gefahrenstellen in der Regel für geboten. In den geschlossenen Ortschaften wird grundsätzlich eine allgemeine Straßenbeleuchtung bejaht. Sie dient neben polizeilichen Zwecken auch der Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs. Außerhalb geschlossener Ortschaftslagen habe es mit der Kenntlichmachung von Gefahrenstellen sein Bewenden. Zu dem Ausmaß der allgemeinen Beleuchtung innerorts werden Ausführungen gemacht, wobei darauf hingewiesen wird, daß es sich insbesondere um ein lichttechnisches Problem handle. Schließlich behandelt der Verfasser Überwachungspflichten. Notwendig sei eine fortlaufende Kontrolle, jedoch dürfen keine übertriebenen Anforderungen gestellt werden. Schließlich wird auf die Rechtsfolgen bei einer Verletzung von Beleuchtungs- und Überwachungspflichten eingegangen (Schadensersatz, strafrechtliche Haftung).