Detailergebnis zu DOK-Nr. 36491
Zulässige Spurrillentiefe auf 17 mm verringert (Orig. niederl.: Toelaatbaar rijspoor verlaagd tot 17 mm)
Autoren |
R.A.P. Jordens R.H. Oldenburger L.T. van t'Hof |
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Sachgebiete |
11.2 Asphaltstraßen 14.2 Ebenheit, Befahrbarkeit |
Wegen 62 (1988) Nr. 6, S. 4-9, 4 B, 2 T, 5 Q
Für alle niederländischen Reichsstraßen und Autobahnen ist die zulässige Spurrillentiefe neu festgelegt worden mit maximal 18 mm. Um diese Forderung einzuhalten wurde die Warngrenze auf 16 mm festgesetzt. Bisher galten die Werte 20 bzw. 18 mm. Man erwartet von der neuen Maßnahme einen Rückgang der jährlichen Unfallzahl um etwa 100. Der Änderung der Bestimmung gingen Untersuchungen voraus, die von der Hypothese ausgingen, daß mit zunehmender Tiefe der Spurrillen auch die Verkehrsunsicherheit zunimmt. Eine Bestandsaufnahme von über 13.000 Hektometerabschnitten der Autobahnen, d.h. von etwa 40 % des niederländischen Autobahnnetzes, zeigt, daß der Anteil der Fahrstreifen mit Spurrillen über 17 mm Tiefe gering ist. Neben der Spurrillentiefe ist die Verkehrsintensität die wichtigste Variable zur Erklärung der Unfallhäufigkeit in dieser Betrachtung. Die Untersuchungen ergaben, daß Straßenabschnitte mit Spurrillentiefen von 9 bis 15 mm verkehrssicherer sind als solche mit Spurrillentiefen von 0 bis 8 mm. Strecken mit Spurrillen über 17 mm Tiefe haben im Mittel 50 % mehr, bei nasser Straßendecke 100 % mehr Unfälle, bezogen auf die Fahrzeugkilometer, als Straßen mit Spurrillen von 0 bis 16 mm Tiefe. Das zeigt, daß bei trockener Straße keine Unterschiede in der Verkehrssicherheit bei den betrachteten verschiedenen Spurrillentiefen bestehen. Eine weitere Verringerung der maximalen Spurrillentiefe bringt keinen meßbaren Gewinn an Sicherheit. Die Kosten/Nutzen-Analyse der betrachteten Maßnahme zeigt, daß die Kosten der Sicherheitsverbesserungen größer sind als deren wirtschaftlicher Nutzen durch Verminderung der Unfallkosten.