Detailergebnis zu DOK-Nr. 36517
Der Busbetrieb in geschwindigkeitsbeschränkten Zonen
Autoren |
B. Wewers |
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Sachgebiete |
5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung 5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Nahverkehr 6 (1988) Nr. 3, S. 75-77, 7 B
In dem Beitrag werden die Ergebnisse einer bundesweiten Befragung von 343 Verkehrsbetrieben über Tempo-30-Zonen mit Buslinien dargestellt. Die Zahl der genannten Tempo-30-Gebiete beläuft sich auf 450, weitere 100 sind geplant. In den meisten Gebieten wird die Tempo-30-Zonen-Beschilderung ergänzt durch verkehrsregelnde Maßnahmen (119 Gebiete), insbesondere Rechts-vor-links-Regelung, bauliche Maßnahmen (59 Gebiete), insbesondere Aufpflasterungen, oder deren Kombination (46 Gebiete). Die Länge der Busfahrstrecke in den Tempo-30-Zonen liegt überwiegend im Bereich bis 1.200 m. Vorteile aus Sicht der Verkehrsbetriebe werden für 116 Gebiete angegeben, besonders erhöhte Sicherheit und geringerer Energieverbrauch. Als deutlich häufigster Nachteil (209 Gebiete) wird die Verlängerung der Fahrzeit genannt. In 64 Gebieten mußte deswegen der Fahrplan geändert werden und in 29 Fällen mußten Haltestellen bzw. Linien verlegt werden. Aufgrund der bisherigen Untersuchungsergebnisse wird empfohlen, die ÖPNV-Belange in der Planung der Tempo-30-Zonen zu berücksichtigen, ÖPNV-verträgliche Maßnahmen zu entwickeln und die Verkehrsbetriebe in der Planungsphase zu beteiligen.