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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36590
Unklarheit über geltende Gewährleistungsvorschriften (OLG Hamm v. 25.9.1987 - 12 U 141/86)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 19 (1988) Nr. 4, S. 476-478
Wird nach den Angebotsunterlagen die VOB/B mit Zustandekommen eines Bauvertrages Vertragsgrundlage und wird dort weiter ausgeführt, "Garantieleistungen entsprechend VOB/B bzw. BGB", so geht diese Unklarheit zu Lasten des Auftraggebers mit der Folge, daß von den kürzeren Verjährungsfristen in § 13 VOB/B auszugehen ist.