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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36631

Vorläufige Richtlinien für touristische Hinweise an Straßen - RtH 1988

Autoren
Sachgebiete 3.9 Straßenverkehrsrecht
6.4 Verkehrszeichen, Wegweisung

Verkehrsblatt 42 (1988) Nr. 13, S. 488-495

Mit der neunten Änderung der StVO ist das Zeichen 386 "Touristischer Hinweis" aufgenommen worden, das außerhalb der Autobahnen dem Hinweis auf touristisch bedeutsame Ziele und der Kennzeichnung von Touristikstraßen sowie an Autobahnen der Unterrichtung über Landschaften und Sehenswürdigkeiten dient. In den VwV-StVO zu Zeichen 386 wird u.a. darauf verwiesen, daß die Auswahl der Motive sowie die Ausstattung und Aufstellung der Zeichen in besonderen Richtlinien geregelt werden soll. Die RtH 1988 enthalten die entsprechenden Ausführungen, differenziert nach Hinweiszeichen im Nahbereich touristisch bedeutsamer Ziele (Teil 1), Kennzeichnung von Touristikstraßen außerhalb der Autobahn (Teil 2) und Unterrichtungstafeln über Landschaften und Sehenswürdigkeiten entlang der Autobahn (Teil 3); dazu kommen Ausführungsbestimmungen (Teil 4). Die Angaben zu den Teilen 1-3 sind jeweils wie folgt gegliedert: Anwendungsbereich, Auswahl der Ziele bzw. Voraussetzungen bzw. Auswahlkriterien für Motive, Verwendung von Symbolen, Standorte/Aufstellung, Gestaltung und allgemeine Gestaltungsregeln. In Teil 4 werden die Ausführungen der Schilder sowie die Verwaltungsverfahren einschließlich z.B. der Kostentragung festgelegt. Die RtH ersetzen die "Richtlinien über nicht amtliche Hinweiszeichen auf Einrichtungen mit besonderem Verkehrsbedürfnis außerhalb des Erschließungsbereichs der Ortsdurchfahrten" vom 11.1.1985.