Detailergebnis zu DOK-Nr. 36633
Der "gelbe Blinkerpfeil" (FA 2/86)
Autoren |
P. Pitzinger H. Hasler |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 148, 1988, 48 S., zahlr. B, Q
Die Arbeit behandelt aufgrund von Befragungen, Unfallauswertungen und Konfliktanalysen die Frage, wie sicher verschiedene Arten richtungsbezogener Signalisierung sind. Es zeigt sich, daß häufig Unfälle an Lichtsignalanlagen von wartepflichtigen Abbiegern verursacht werden, die die Signalisierungszustände "Vollgrün" und "Grünpfeil mit Blinker" irrtümlich als "Freie Fahrt" interpretieren. Als einfachere und einheitlichere Signalisation erweist sich ein "gelber Blinkerpfeil" für wartepflichtige Abbieger, da dieses Signal allgemein besser erkannt und verstanden wird. Es wird empfohlen, daß die in der Schweiz bestehenden Verordnungen über die Straßensignalisation dahingehend revidiert werden, daß grünes Licht den Verkehr freigibt, grüne Pfeile den Verkehr in der angezeigten Richtung gestatten, grüne Pfeile in Verbindung mit gelbem Blinklicht nicht zulässig sind und ein gelber Blinkerpfeil den Verkehr in Pfeilrichtung vortrittsbelastet (d.h. andere Fahrbeziehungen sind bevorrechtigt) freigibt.