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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36712

Kündigung durch Auftragnehmer wegen mangelhafter Vorleistung; Haftungsbefreiung (OLG Düsseldorf v. 7.10.1987 - 19 U 13/87)

Autoren
Sachgebiete 4.3 Vertrags- und Verdingungswesen

Baurecht 19 (1988) Nr. 4, S. 478-481

Ist die Vorleistung des Auftraggebers mangelhaft, so hat der Auftragnehmer nur dann ein Kündigungsrecht, wenn mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit feststeht, daß die Leistung des Auftragnehmers wegen der Vormängel mangelhaft sein wird oder zu einem erheblichen Schadenseintritt führen wird. Weiter muß sich der Auftraggeber weigern, geeignete Abhilfe zu schaffen. Zur Haftungsbefreiung des Auftragnehmers nach § 13 Nr. 3 VOB/B ist nicht erforderlich, daß er einen Anspruchsverzicht oder eine Haftungsfreistellungserklärung des Auftraggebers erwirkt. Ausreichend ist, daß der Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten gegenüber dem Auftraggeber eindeutig klarstellt, die Vorleistung sei mangelhaft und er lehne deshalb die Haftung für hieraus resultierende Schäden ab.