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Detailergebnis zu DOK-Nr. 36714
Stillstandskosten bei Baustopp; Schätzung aufgrund der Baugeräteliste (OLG Düsseldorf v. 28.4.1987 - 23 U 151/86)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 19 (1988) Nr. 4, S. 487-491
Bei Baustopp zur Klärung des Einspruchs eines Nachbarn kann der Auftragnehmer die Stillstandskosten (Gerätevorhaltung) als Schaden gemäß § 6 Nr. 6 VOB/B ersetzt verlangen. Der Schaden des Auftragnehmers durch verlängerte Vorhaltung von Geräten und Maschinen läßt sich bei Eigengeräten nur gemäß § 287 ZPO schätzen, wobei aber die Baugeräteliste als Grundlage, wenn auch nicht mit den vollen Sätzen, herangezogen werden kann. Im Rahmen dieser Schadenseinschätzung sind auch die Allgemeinen Geschäftskosten zu berücksichtigen. Dagegen erhöht sich der so ermittelte Schaden nicht um die Mehrwertsteuer, da insoweit ein Leistungsaustausch fehlt.