Detailergebnis zu DOK-Nr. 37025
Zur Geschichte des Straßenbaus in Sachsen
Autoren |
E. Abicht V. Theilemann |
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Sachgebiete |
0.1 Straßengeschichte |
Straße 28 (1988) Nr. 11, S. 345-348, 1 B, 2 T, 5 Q
Im Gemeindearchiv Mockrena entdeckten Dorfchronisten ein Exemplar der Verordnung "Ihrer Chur-Fürstlichen Durchlaucht zu Sachsen den Straßenbau betreffend". Es stammt aus dem Jahre 1781, hat einen Umfang von 78 gedruckten Seiten und erzeugt den Eindruck, ältere Vorschriften aus der Zeit vor dem Siebenjährigen Krieg und die Erfahrungen aus 3.500 Jahren Straßenbau berücksichtigt zu haben. Es charakterisiert einen bedeutsamen Abschnitt des Straßenbaues und damit auch der Geschichte des Verkehrs und ist ein Zeugnis der herausragenden Leistung sächsischer Straßenbauer. In drei Kapiteln mit insgesamt 24 Paragraphen werden alle Einzelheiten von der Planung und Finanzierung bis zur Entwässerung und sonstigen Unterhaltung der Straßen dargelegt bzw. vorgeschrieben. Auch die Klassifikation der Straßen nach ihrer jeweiligen Funktion mit Angaben zur Baulast, zur Tragfähigkeit und über die befestigte Breite zeugen von einer systematischen Vorschrift, die im Prinzip auch heute nicht anderen Grundsätzen unterworfen sein kann. Immerhin wurde damals die befestigte Breite der Hohen Heerstraße oder Landesstraße auf 9,1 m und die der regionalen Straße (innere commerzial Straße) auf 6,8 m festgelegt. Sie lag immer auf einem Damm, von Auskofferung ist keine Rede, und trug auf einem geglätteten Planum eine Packlage und darauf eine mehrschichtige, kornabgestufte Decke aus Bruchstein/Kies und Sand. Sie enthielt Hinweise zum Bauablauf, zur Fuhrlohnminimierung. Sie legte die Aufgaben der Straßenmeister fest und verlangte ständige Inspektionen und eine sorgfältige Unterhaltung der Straßen, denn "die Näße einzig und allein den Straßen nachteilig ist".