Detailergebnis zu DOK-Nr. 37057
Bewertung von Personenverkehrssystemen - Teil II: Auswirkungen aus Angebots- und Nachfrageänderungen im Personenverkehr
Autoren |
W. Ruske H. Drücker |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 5.17 Bewertungsverfahren (Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen) |
FAT Schriftenreihe H. 71, 1988, 89 S., zahlr. B, Q
Ziel der Gesamtuntersuchung war es, eine Methodik der integralen Bewertung von Personenverkehrssystemen zu entwickeln und anzuwenden. Dazu wurden in Teil I in einer Pilotstudie (FAT-SR, H. 46) die komplexen Zusammenhänge zwischen Verkehrsursachen und Verkehrswirkungen analysiert und die erkannten Systemzusammenhänge oder -änderungen zunächst qualitativ beschrieben bzw. deren Folgen bewertet. Im Rahmen des vorliegenden Teil II wurden Grundlagen geschaffen, anhand derer die Verkehrsangebotsstruktur besser beurteilt werden kann. Dazu wurde ein Instrumentarium erarbeitet, mit dem die Verkehrsaufgabe der einzelnen Verkehrsmittel verdeutlicht und Wirkungen der Verkehrsmittel auf Umwelt und Flächennutzung, den Verkehr selbst und die Kostensituation quantifiziert und analysiert werden können. Im Vordergrund der praktischen Anwendung des Instrumentariums standen die Berechnungen dieser Wirkungen und ihrer jeweiligen Beeinflussung durch 6 Maßnahmen (Planfälle) zur Veränderung des Modal-Split zwischen IV und ÖPNV zugunsten des ÖPNV. Die Berechnungen der Verkehrsnachfrage sowie die Wirkungsanalyse wurden im Rahmen einer Modellstadt (Großstadt 200.000 - 300.000 Einwohner) zunächst für die morgendliche Spitzenstunde durchgeführt. Wegen der besonderen Nachfragestruktur während dieser Zeit zeigen sich Verlagerungspotentiale und Wirkungen infolge verkehrsorganisatorischer Eingriffe deutlicher als zu anderen Tageszeiten. In einem zweiten Schritt wurden Berechnungen für andere Tageszeitausschnitte vorgenommen, so daß auch Aussagen zum Tagesverkehr möglich waren. Bei der Beurteilung der Maßnahmen ist zu bedenken, daß alle Wirkungen gewürdigt werden müssen. Das bedeutet, daß zunächst alle quantitativ beschreibbaren Wirkungen im IV, im ÖPNV und im Gesamtverkehrssystem berücksichtigt werden müssen. Darüber hinaus sind aber auch nicht quantifizierbare Wirkungen miteinzubeziehen. Aus allem zusammen ergibt sich das Bild einer zu beurteilenden Maßnahme, das alle analysierten Wirkungen ohne den Zwang des "Verrechnen müssens" offenlegt. Hiermit werden differenzierte Entscheidungsgrundlagen geschaffen.