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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37114

Winterdienst

Autoren R. Schneewolf
Sachgebiete 16.4 Winterdienst

Städtetag 41 (1988) Nr. 9, S. 643-648, 3 B, 6 T, 3 Q

Im Auftrage des Umweltbundesamtes wurde bei insgesamt 284 Städten und Gemeinden in der BR Deutschland eine Umfrage über die Winterdienstpraxis durchgeführt, um damit die bisherigen Untersuchungen fortzuschreiben und zu aktualisieren. Die Untersuchungsbefunde werden denen aus früheren Untersuchungen vergleichend gegenübergestellt. Hinsichtlich der Regelung des Gehwegwinterdienstes in den Ortssatzungen wird festgestellt, daß 1987 in 65 % der Gemeinden die Verwendung von Auftaumitteln generell oder mit Ausnahmen verboten ist, gegenüber 27 % im Winter 1982/83. Soweit die Gemeinden selbst winterdienstpflichtig sind, verwendeten 1987 83 % auf Gehwegen und 76 % auf Radwegen Fabstumpfende Mittel, gegenüber 40 % bzw. 42 % im Winter 1982/83. Auf den Straßen für den Kraftfahrzeugverkehr wurden 1982/83 45,4 % der gesamten Netzlänge mit Streusalz bzw. mit Mischungen aus abstumpfenden und auftauenden Stoffen behandelt, 1986/87 waren es 43,5 %, 1977/78 dagegen noch 82,3 %. Auch die mittlere Streudichte (g/Quadratmeter) hat sich in dem genannten Zeitraum verringert. Insgesamt hat sich der Streusalzverbrauch auf einem niedrigen Niveau in etwa eingependelt.