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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37119
Neubau einer Straßenführung als wesentliche Änderung i.S. v. § 19 EKrG (BVerwG v. 11.3.1988 - 4 C 75.84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.6 Kreuzungsrecht |
Verkehrsblatt 42 (1988) Nr. 16, S. 643
Das EKrG unterscheidet Maßnahmen an bestehenden Kreuzungen danach, ob sie durch geänderte Verkehrsbedürfnisse - § 3 EKrG - oder durch Erhaltungsanforderungen - § 14 EKrG - bedingt sind. In beiden Fällen kann neben Änderungen auch ein vollständiger Neubau die Voraussetzungen erfüllen. Daher kann auch der Neubau einer Straßenführung eine wesentliche Änderung der Kreuzung i.S. v. § 19 Abs. 1 EKrG sein. Dessen Anwendung scheitert auch nicht an der Baufälligkeit der alten Brücke, da die neue Brücke nicht in den alten Maßen hergestellt, sondern zugleich wesentlich verbessert wurde.