Detailergebnis zu DOK-Nr. 37120
Die neuere Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs zum Amtshaftungsrecht
Autoren |
W. Reinken G. Schwager |
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Sachgebiete |
3.7 Rechtsangelegenheiten d. Unterhaltungs-/Betriebsdienstes |
Deutsches Verwaltungsblatt 103 (1988) Nr. 19, S. 919-932
Die Abhandlung erfaßt die Rechtsprechung des BGH zum Amtshaftungsrecht vom 1.6.1986 - 30.6.1988. Ein Handeln in Ausübung eines öffentlichen Amtes ist anzunehmen, wenn die eigentliche Zielsetzung der Tätigkeit des Amtsträgers dem Gebiet der hoheitlichen Betätigung der Staatsgewalt angehört und wenn zwischen der Zielsetzung und der schädigenden Handlung ein innerer und äußerer Zusammenhang besteht. Die Rechtsprechung wird anhand der Fallgruppen dargelegt. So wird unter dem Stichwort "Verkehrssicherungspflicht", die den Gemeinden innerhalb der geschlossenen Ortslage obliegende Streupflicht behandelt (Sicherung der Fußgängerüberwege für den normalen Tagesverkehr, Beginn so rechtzeitig, daß der vor dem allgemeinen Tagesverkehr liegende Hauptberufsverkehr geschützt wird). Nach der gefestigten Rechtsprechung des BGH sind öffentliche Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften nur an besonders gefährlichen Stellen zu bestreuen. Diese liegen erst dann vor, wenn die Verkehrsteilnehmer bei der für Fahrten auf winterlichen Straßen zu fordernden schärferen Beobachtungen des Straßenzustandes und der damit zu fordernden erhöhten Sorgfalt den Gefahrenzustand der Straße nicht oder nicht rechtzeitig erkennen und deshalb die Gefahr nicht meistern können.