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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37124
Kündigung eines Bauvertrages durch den Auftragnehmer aus wichtigem Grund (OLG München v. 11.3.1988 - 9 U 4403/86)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 19 (1988) Nr. 5, S. 605-607
Ein wichtiger Grund, der den Auftragnehmer zur Kündigung eines Bauvertrages berechtigt, liegt vor, wenn der Auftraggeber Vergleichsantrag nach § 2 VerglO stellt. Denn hierdurch bringt er seine Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung zum Ausdruck. Insbesondere gilt es, wenn dies durch Eröffnung des Anschlußkonkurses bestätigt wird. Die Bereitschaft eines Dritten, die noch offenen Zahlungspflichten des Auftraggebers, der den Vergleichsantrag gestellt hat, zu übernehmen, steht der Annahme eines wichtigen Kündigungsgrundes nicht entgegen. Es kann kein Vertragspartner gezwungen werden oder auch nur gehalten sein, den Austausch oder Beitritt eines Vetragspartners zu akzeptieren.