Detailergebnis zu DOK-Nr. 37125
Zur Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers (OLG Karlsruhe v. 4.6.1987 - 9 U 151/85)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 19 (1988) Nr. 5, S. 598-599
In welchem Umfang der Auftragnehmer im Rahmen eines VOB-Vertrages hinsichtlich der ihm vom Auftraggeber übergebenen Ausführungsunterlagen eine Prüfungspflicht hat, ist nach den Umständen des Einzelfalles zu beantworten. War das zu verwendende Material in der Leistungsbeschreibung des selbst sachkundig und durch einen besonderen Fachmann beratenen Auftraggebers klar und eindeutig vorgeschrieben und entspricht die Ausführung dem anerkannten Stand der Technik, besteht für den Auftragnehmer keine Prüfungspflicht. Insbesondere ist er nicht zu eigenen technischen Versuchen oder Materialprüfungen verpflichtet. Grundsätzlich obliegt es einem Auftraggeber, der die Verwendung eines bestimmten Stoffes vorschreibt, sich über die Brauchbarkeit des Baustoffes zu erkundigen.