Detailergebnis zu DOK-Nr. 37135
Konsequenzen für die Verkehrsunternehmen durch das neue niederländische Gesetz für den ÖPNV
Autoren |
J.M. Ossewaarde |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
in: Verband öffentlicher Verkehrsbetriebe (VÖV) - Jahrestagung '88. Düsseldorf: Alba-Fachverlag, 1988, S. 36-40
Drei Punkte in der Entwicklung des ÖPNV in den Niederlanden werden angesprochen: 1) Zum 1. Januar 1988 ist das neue Personenbeförderungsgesetz in Kraft getreten, das sowohl die verwaltungsmäßigen Zuständigkeiten als auch die finanziellen Bedingungen zwischen Staat einerseits und Gemeinde bzw. Verkehrsunternehmen andererseits regelt. Wer eine Betriebserlaubnis hat, kann im Prinzip jede Art öffentlichen Verkehrs ausüben. Für den lokalen (innerörtlichen) Verkehr erfolgt die Genehmigungserteilung und Fahrplanfestlegung durch die Gemeinde, für den interlokalen (regionalen) Verkehr durch den Verkehrsminister. Verkehrsbetriebe in den Städten erhalten vom Staat etwa 75 % der Kosten abgedeckt, Verkehrsbetriebe in den Regionen etwa 65 % der Kosten. 2) In der öffentlichen Meinungsbildung ist eine große Umwandlung des Stellenwerts des ÖPNV eingetreten. Sozial und politisch wurden die Schlußfolgerungen eines Gutachtens akzeptiert, daß die Rettung der Wirtschaft nur durch eine Förderung des ÖPNV möglich ist und daß der Staat dafür viel Geld zur Verfügung stellen muß. Die Förderung soll erfolgen durch große Investitionen für den Bau insbesondere von Stadtbahnen, durch Erprobung neuer Bedienungsangebote und durch spezielle Tarifbedingungen. 3) Abgeleitet von den beiden ersten Entwicklungen wird es demnächst wesentliche Änderungen in der Tarifgestaltung geben, so z.B. Einführung einer landesweit gültigen Magnetkarte mit elektronischer Entwertung oder spezielle Jahreskarten für Soldaten und Studenten.