Detailergebnis zu DOK-Nr. 37185
Entwicklung einer Methodik zur Dringlichkeitsreihung von Erhaltungsmaßnahmen der Straße (FA 17/87)
Autoren |
A.A. Rafi |
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Sachgebiete |
12.0 Allgemeines, Management |
Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 152, 1988, 88 S., zahlr. B, T
Der von Rafi beschriebene Verfahrensansatz ist Bestandteil eines umfassenden Konzepts für das schweizerische Management der Straßenerhaltung. Dabei wird unter Dringlichkeitsreihung nicht die zustandsbezogene Reihung der Straßenabschnitte (mit anschließender Feststellung der Maßnahmennotwendigkeit) verstanden, sondern vielmehr die Rangordnung der bereits als maßnahmebedürftig eingestuften und mit konkreten Maßnahmevorschlägen versehenen Netzelemente i.S. einer Projektreihung. Ordnungskriterium ist der sog. Dringlichkeitswert, der zunächst von der aktuellen (und nicht etwa von der angestrebten) Netzfunktion des Straßenabschnittes abhängt, die ihrerseits auf nutzwertanalytischem Weg (unter Berücksichtigung der Verkehrsbelastung und der Verkehrsgeschwindigkeit) ermittelt wird. Als zweites Ordnungskriterium ist der maßnahmebedingt zu erwartende "Zielerreichungsgrad" heranzuziehen. Ein inhaltlicher Schwerpunkt liegt daher auf der (eher phänomenologischen denn systematischen) Bestimmung von Erhaltungszielen sowie ihrer Gewichtung bzw. Präferenzordnung durch eine Vielzahl mehr oder weniger betroffener "Interessenten" (hierzu zählt KF*z.B. auch der Umweltfaktor "Luft"). Rafi stellt zwei relativ aufwendige Gewichtungsmethoden zur Diskussion, deren Ergebnisse gemittelt und als Rangordnung der Ziele dargestellt werden. Diese Präferenzordnung führt zu der trivialen (jedoch keineswegs unumstrittenen) Erkenntnis, daß den Gebrauchswertkriterien "Betriebsbereitschaft" und "Verkehrssicherheit" eine größere Bedeutung zukommt als beispielsweise der "Wirtschaftlichkeit"; trivial deshalb, weil die Straße letztlich zum Gebrauch für die verschiedenen Straßennutzer und nicht etwa für die Bauverwaltung geschaffen und erhalten wird. Der zu erwartende Zielerreichungsgrad einer projektierten Maßnahme wird nunmehr qualitativ dadurch bestimmt, welche Ziele jeweils wie stark angesprochen und welche Gewichte diesen Zielen zugemessen werden. Eine quantitative Abschätzung der Maßnahmewirkungen - etwa in Form einer Aussage zum Befestigungszustand nach Reduzierung der Maßnahme - setzt die Fixierung zielbezogener Zustandsmerkmale der Straßenbefestigung sowie entsprechende Zustandsindikatoren voraus und ist mit dem von Rafi vorgeschlagenen Verfahren nicht möglich.