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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37209
Zeitliche Grenze des Bestandsschutzes für ein Geb{ude im Anwendungsbereich des § 34 BauGB (BVerwG v. 24.5.1988 - 4 CB 12.88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.5 Nachbarrecht, Anbaurecht |
Baurecht 19 (1988) Nr. 5, S. 574-575
Der für die Bestimmung der Eigenart der näheren Umgebung i.S. von § 34 Abs. 1 BauGB maßgebende Rahmen wird von der tatsächlich vorhandenen Bebauung und deren Nutzung geprägt. Eine ursprünglich vorhandene Prägung der näheren Umgebung kann zwar noch für eine gewisse Zeit nach Aufgabe und Nutzung nachwirken. Eine hingegen tatsächlich beendete bauliche Nutzung verliert ihre den Rahmen bestimmende Kraft, wenn sie endgültig aufgegeben worden ist und mit ihr nach der Verkehrsauffassung nicht mehr gerechnet wird.