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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37212
Verwendung von Kostenvorschuß zur Mängelbeseitigung (BGH v. 7.7.1988 - VII ZR 320/87)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 19 (1988) Nr. 5, S. 592-594
Hat der Auftraggeber vom Auftragnehmer zur Beseitigung von Mängeln einen Kostenvorschuß erhalten, so ist er nicht gehindert, vor dessen bestimmungsgemäßer Verwendung Schadensersatz nach §§ 634, 635 BGB zu verlangen und mit diesem Anspruch gegen die Forderung des Unternehmers auf Rückgewähr des Vorschusses aufzurechnen.