Detailergebnis zu DOK-Nr. 37216
Städtebauliche Integration von Hauptverkehrsstraßen
Autoren |
G. Hartkopf |
---|---|
Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
in: Straßen und Verkehr 2000 - Internationale Straßen- und Verkehrskonferenz Berlin, 6.-9. Sept. 1988; Bd. 4/2: Straßenverkehrstechnik und Verkehrssicherheit. Köln: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen, 1988, S. 61-66, 11 B, 3 Q
Innerörtliche Hauptverkehrsstraßen dienen vielfältigen verkehrlichen und städtebaulichen Nutzungen. Aufgabe des planenden Ingenieurs ist es, diesen Ansprüchen im Rahmen eines ganzheitlichen Straßenraumentwurfs Rechnung zu tragen. Dazu muß der Planer stärker als in der Vergangenheit sämtliche konkurrierenden Nutzungs- und Gestaltungsansprüche in seine Überlegungen einbeziehen, sich die vielfältigen Ziele bewußt machen, welche einem ganzheitlichen Straßenraumentwurf zugrunde zu legen sind, und bei unvereinbaren Ansprüchen in einem Abwägungsprozeß geeignete Ausgleichsstrategien verfolgen. Die Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (FGSV) hat vor einigen Jahren beschlossen, ihre entwurfstechnischen Richtlinien in diesem Sinne zu überarbeiten. Deshalb wurde innerhalb der FGSV einem paritätisch mit Verkehrsingenieuren und Städteplanern besetzten ad-hoc-Ausschuß die Aufgabe übertragen, neue "Empfehlungen für die Anlage von Hauptverkehrsstraßen (EAHV)" zu erarbeiten. Berichtet wird über die Konzeption des Regelwerkes entsprechend dem derzeitigen Stand der Arbeiten.