Detailergebnis zu DOK-Nr. 37255
Verkehrstechnische Begleituntersuchung über die Wirksamkeit von Warnblitzleuchten in Verbindung mit BAB-Notrufsäulen
Autoren |
S. Krause H.J. Kayser |
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Sachgebiete |
6.5 Leit- und Schutzeinrichtungen |
Forschung Straßenbau und Straßenverkehrstechnik (BMV, Bonn) H. 496, 1987, 80 S., zahlr. B, T, Q
Die Warnblitzanlage an der BAB A 48 ist mit gelbblitzenden Warnleuchten ausgestattet, die den Kraftfahrer vor verschiedenen Störfällen warnen sollen. Die Detektion der Störfälle erfolgt nichtautomatisch. Der vorliegende Forschungsbericht beurteilt die Funktionsfähigkeit und die verkehrstechnische Wirksamkeit der Warnanlage. Die Analyse der Einsatzzeiten ergab, daß die Warnblitzanlage in den Jahren 1984 und 1985 überwiegend vor Arbeitsstellen kürzerer Dauer eingesetzt wurden. Die Störfälle "Stau", "Unfall" und "Panne auf Fahrstreifen" waren in 29 Prozent (1984) bzw. 43 % (1985) der Fälle der Einsatzgrund. Detektionsraten zwischen 50 und 80 Prozent und mittlere Durchschlagszeiten von 8 Minuten bei Unfällen bis 33 Minuten bei Verkehrsstaus zeigen, daß ein nichtautomatisches Detektionsverfahren allein für den zuverlässigen Betrieb einer Warnanlage nicht ausreichend ist. Ein unfallmindernder Einfluß der Warnanlage konnte für das Jahr 1985 nicht nachgewiesen werden. Aus der Untersuchung der Unfalltypen ging hervor, daß die Zahl der Unfälle auf der Untersuchungsstrecke, die durch eine Warnanlage verhindert werden könnten, gering ist. Beobachtungen des Geschwindigkeitsverhaltens ergaben, daß bei der Mehrzahl der Kraftfahrer eine Erhöhung der Aufmerksamkeit erfolgt. Diese wird jedoch nur in eine geringe Geschwindigkeitsreduktion umgesetzt. Bei den Befragungen stellte sich eine positive Beurteilung der Warnblitzanlage durch die Kraftfahrer heraus. 15 Prozent der Verkehrsteilnehmer reagieren nicht auf die Blitzleuchten. Etwa ein Drittel empfindet die Leuchtkraft der Blitzleuchten zu schwach. Vielen Kraftfahrern reicht ein Blitzlicht allein als Warnung nicht aus. Die wichtigsten Schlußfolgerungen aus den Untersuchungsergebnissen lauten: 1) Eine generelle Ausstattung der Bundesautobahnen mit Warnanlagen ist nicht sinnvoll. 2) Der Einsatz von Warnanlagen sollte nur an solchen Gefahrenstellen erfolgen, die eine nennenswerte Zahl durch Warnung verhinderbarer Unfälle aufweist. 3) Vor Arbeitsstellen sollte durch ortsfeste Warnanlagen nicht gewarnt werden. 4) Die Detektion von Störfällen sollte durch eine Kombination von nichtautomatischen und automatischen Verfahren sichergestellt werden. 5) Ein gelbes Blitzlicht sollte wegen seiner vielfältigen Verwendung bei ortsfesten Warnanlagen nicht allein als Warnzeichen eingesetzt werden.