Detailergebnis zu DOK-Nr. 37341
Neue Markierungen - Aufgeweitete Aufstellflächen für Radfahrer, "Streichholzköpfe", Vorankündigungspfeile, Rechtsabbiegespuren (Orig. niederl.: Nieuwe markeringen - OFOS, luciferkoppen, verdrijfstrepen en rechtsafvakken)
Autoren |
P.E.M. Buck |
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Sachgebiete |
5.6 Fußgängerverkehr, Fußwege, Fußgängerüberwege 6.6 Fahrbahnmarkierungen |
Verkeerskunde 40 (1988) Nr. 12, S. 520-522, 6 B, 1 T
Die neuen "Richtlinien für Leiteinrichtungen und Markierungen für Straßen" enthalten verschiedene neue Regelungen. Da die Herausgabe noch einige Zeit in Anspruch nimmt, werden wichtige Neuerungen vorab vorgestellt. Die "aufgeweiteten Aufstellflächen für Radfahrer" an Knotenpunkten mit Lichtsignal-Regelung sollen vor allem das Linksabbiegen für Radfahrer sicherer und leichter machen. Die zwischen der zurückversetzten Haltelinie für Kfz und einer zweiten Haltelinie für Radfahrer liegenden Flächen sollen 4 bis 5 m lang sein. Vorankündigungspfeile (vor dem Ende eines Fahrstreifens angeordnet) werden je nach Straßenkategorie unterschiedlich lang ausgeführt. "Streichholzköpfe" sind verbreiterte Enden von Fahrstreifenbegrenzungslinien bei Knotenpunkten mit *Rechts-vor-Links-Regelung. Sie sind 0,5 m breit (weiße *Fläche); die Begrenzungslinien werden auf eine Länge von 5,0 m linear verbreitert. Mit Fahrradstreifen kombinierte Rechtsabbiegespuren werden je nach der zur Verfügung stehenden Breite unterschiedlich ausgeführt (Abmarkierung des Fahrradstreifens oder nur Symbol mit Geradeauspfeil für Radfahrer und Rechtsabbiegepfeil für Abbieger). Auch für die Markierungen an schienengleichen Bahnübergängen sind Änderungen vorgesehen.