Detailergebnis zu DOK-Nr. 37355
Die Erkundung von Boden und Fels im Verkehrswege-, Grund- und Wasserbau
Autoren |
K. Brüggemann A. Toussaint |
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Sachgebiete |
7.1 Baugrunderkundung; Untersuchung von Boden und Fels |
Düsseldorf: Verlag Werner, 1989, 207 S., zahlr. B, T, 74 Q
Das Buch gibt eine Übersicht über Vorbereitung und Verfahren zur Erkundung des Baugrundes und der Lagerstätten natürlicher Baustoffe einschließlich der Grundsätze und Regeln für das Beschreiben, das Darstellen, das Bewerten und Beurteilen von Boden und Fels anhand der einschlägigen DIN-Normen, Merkblätter und sonstiger Regelwerke. Ziel der Erkundung ist es, dem Ingenieur die notwendigen Informationen für sicheres und wirtschaftliches Bauen zu liefern. Dazu werden zunächst einige Grundlagen über das Baugrundverhalten, die Gründungsarten und über erdbauliche Besonderheiten des Bauens von Straßen, Eisenbahnen, Talsperren, des Felshohlraumbaues und des Erschließens von Lagerstätten von Locker- und Festgesteinen als Baustoffe vorgestellt. Der Umfang einer Untersuchung wird von der geotechnischen Kategorie des Bauwerkes und dem Stand der Baumaßnahme bestimmt. Die Erkundung wird durch die Auswertung vorhandener Unterlagen wie Karten, Schrifttum und Luftbilder vorbereitet. Die Untersuchung des Geländes beginnt mit der sorgfältigen Begehung. Je nach den vermuteten Untergrundverhältnissen und der Baumaßnahme werden dann natürliche und künstliche Aufschlüsse wie Schürfe, Stollen und Bohrungen in ihrer Vielfalt genutzt, um die Art und den Zustand des Bodens oder des Felsens zu erkunden. Diese Geländeuntersuchungen können durch Sondierungen und geophysikalische Aufschlüsse vorbereitet oder ergänzt werden. Die vielfältigen Erkundungsarbeiten setzen qualifizierte Sachbearbeiter voraus, wozu personelle Anforderungen mitgeteilt werden. Die angetroffenen Böden sind aus der Notwendigkeit einer reproduzierbaren Darstellung einheitlich nach DIN-Normen zu beschreiben, zu benennen, darzustellen und zu klassifizieren. Zur Ausschreibung von Erkundungsarbeiten und zur Abfassung der Untersuchungsberichte und Gutachten werden Hinweise gegeben.