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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37385
Zuständigkeit für Planfeststellung eines Kreuzungsbauwerks (BVerwG vom 12.2.1988 - 4 C 55/84)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung 3.6 Kreuzungsrecht |
Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, Rechtsprechungs-Report 1 (1989) Nr. 2/3, S. 60-61
Für die Planungsentscheidung über ein Kreuzungsbauwerk zwischen einer DB-Strecke und einer Kreisstraße hängt die Zuständigkeit davon ab, welcher der beiden Kreuzungsbeteiligten seine Anlage ändern will. Planen Straßenbau- und Bundesbahnverwaltung gleichzeitig Baumaßnahmen an ihren Anlagen, dann ist die Zuständigkeit der Planfeststellungsbehörde nach § 78 VwVfG zu bestimmen. Das gilt aber nicht für die Neuplanung der Straße als solche; hier kommt § 78 VwVfG nicht zur Anwendung.