Detailergebnis zu DOK-Nr. 37387
Die Anwendung der zivilrechtlichen Haftung aus culpa in contrahendo auf die Vergabe von Bauleistungen nach VOB/A durch die öffentliche Hand
Autoren |
G. Lampe-Hellwig C. Zeit |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 19 (1988) Nr. 6, S. 659-666
Die Abhandlung wendet sich gegen Tendenzen der Rechtsprechung - hier eine Entscheidung des OLG Düsseldorf - zur Haftung öffentlicher Auftraggeber bei VOB-widriger Aufhebung einer Ausschreibung. Während die Rechtsprechung allgemein davon ausgeht, daß durch eine Ausschreibung und die Beteiligung am Verfahren ein vertragsgemäßes Verhältnis besteht und deshalb bei schuldhafter Verletzung der Sorgfaltspflichten bei Vergabeverfahren ein Schadensersatzanspruch unter dem Gesichtspunkt der culpa in contrahendo gegeben sein kann, sprach das OLG einem Unternehmer den entgangenen Gewinn als Ersatzanspruch zu, der ihm durch die VOB-widrige Aufhebung der Ausschreibung verlorengegangen ist. Dagegen bestehen Bedenken. Es könne kein Unterschied bestehen gegenüber privaten Auftraggebern, die die VOB/A den Ausschreibungen zugrundelegen. Die Haftung für das positive Interesse im Falle einer culpa in contrahendo müsse die Ausnahme bilden.