Detailergebnis zu DOK-Nr. 37397
Bilanz zu Tempo 30 - Auswirkungen auf Städtebau und Verkehr
Autoren |
P. Müller H.H. Topp F. Schleicher-Jester |
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Sachgebiete |
3.9 Straßenverkehrsrecht 5.3.3 Verkehrsberuhigung, Umfeldverbesserung |
Städtetag 42 (1989) Nr. 3, S. 180-183, 4 B, 2 T, zahlr. Q
Der Beitrag stützt sich auf Erfahrungen aus etwa 5.000 Tempo-30-Zonen. Danach geht in solchen Gebieten die Fahrgeschwindigkeit zurück, und zwar je nach den begleitenden Maßnahmen in unterschiedlichem Umfang. Aus Versuchsfahrten, die in einigen Städten durchgeführt wurden, ergab sich, daß außer einer Verlangsamung auch eine Verstetigung des Verkehrsflusses eingetreten ist. Die Reisezeiten haben sich bei konstanter Leistungsfähigkeit nur geringfügig erhöht, während die Zahl der schweren Unfälle (mit Personenschäden) deutlich rückläufig war (die Unfallhäufigkeit ging in einigen Städten nicht zurück). Positive Entwicklungen wurden auch für die Lärm- und Abgassituation ermittelt. Da Tempo 30 auch ohne weitergehende Maßnahmen zur Verkehrsberuhigung eingeführt werden kann, werden Tempo-30-Zonen als gestalterisch und städtebaulich "neutral" bezeichnet. Positiv wird hervorgehoben, daß mehr Flächen für Fußgänger bereitgestellt werden können. Die Betroffenen begrüßen überwiegend die Einführung von Tempo 30, allerdings verhalten sich viele Kraftfahrer noch nicht entsprechend. Es wird empfohlen, in bebauten Gebieten anstelle der Zonen-Geschwindigkeits-Beschränkung allgemein Tempo 30 mit "Vorbehaltsnetzen" (Tempo-50-Straßen) einzuführen.