Detailergebnis zu DOK-Nr. 37459
Aufgaben der Straßenreinigung in der Landeshauptstadt Düsseldorf
Autoren |
H. Kemper |
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Sachgebiete |
16.1 Organisation, Tourenplanung 16.4 Winterdienst |
Internationales Verkehrswesen 41 (1989) Nr. 1, S. S. 44-52, 7 B, 3 T
Grundlage der Straßenreinigung sind das Gesetz über die Reinigung öffentlicher Straßen und die Satzung in der Landeshauptstadt Düsseldorf. Die Straßenreinigung umfaßt das Beseitigen aller Fremdkörper, Schlämme, Wildkräuter und grober Verschmutzungen. Die Reinigung umfaßt auch die Winterwartung, und zwar das Schneeräumen auf Fahrbahnen und Gehwegen sowie das Bestreuen der Fußgängerüberwege und gefährlicher Stellen auf Fahrbahnen bei Schnee- und Eisglätte. Die personalintensive Straßenreinigung war aufgrund steigender Kosten zur Mechanisierung gezwungen. Die manuelle Straßenreinigung erfährt wirksame Unterstützung durch den Einsatz von selbstaufnehmenden Kehrfahrzeugen. Unterschiedliche Arbeitsmethoden entstehen durch ein gezieltes Zusammenwirken zwischen Handreiniger, Kehr- und Spülfahrzeugen. Entsprechend den Vorgaben in den Kehrplänen erbringt jeder Reiniger eine Arbeitsleistung von 4,5 Kehrkilometer/Tag. Für die Durchführung eines wirkungsvollen Straßenwinterdienstes sind rechtzeitig die dazu erforderlichen organisatorischen und betrieblichen Voraussetzungen zu schaffen. Vorhandene Räum- und Streupläne müssen jährlich überarbeitet und den neuen Situationen angepaßt werden. Um die Gefahren des Winterdienstes auf ein Minimum zu mindern, ist das Stadtgebiet in Dringlichkeitsstufen eingeteilt. Je nach Einsatzstufe kommen unterschiedliche Streustoffe zum Einsatz.