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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37473
Kein Klagerecht eines Nebenbetriebspächters gegen Planfeststellungsbeschluß (BayVGH v. 7.6.1988 Nr. 8 A, 87.40010)
Autoren | |
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Sachgebiete |
3.4 Bau- u. Planungsrecht, Planfeststellung |
Bayerische Verwaltungsblätter 120 (1989) Nr. 1, S. 18-19
Dem gekündigten Pächter eines Nebenbetriebes i.S. von § 15 Abs. 1 FStrG kommt keine Klagebefugnis gegen einen Planfeststellungsbeschluß zu, der zur Änderung der Bundesautobahn und zur Beseitigung des Nebenbetriebes führt. Die Rechte wurden im Pachtvertrag so gestaltet, daß sie vor Baubeginn erlöschen und damit dem Vorhaben nicht entgegenstehen können. Sie können somit durch den Planfeststellungsbeschluß nicht verletzt werden. Zur Klagebefugnis hätten die Voraussetzungen des rechtlichen Geschütztseins erfüllt sein müssen. Die Rechtsposition müßte im materiellen Recht, sei es im einfachen, sei es im Verfassungsrecht eine Grundlage haben.