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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37478
Klage auf Vorschuß von Mängelbeseitigungskosten (BGH v. 10.11.1988 - VII ZR 140/87)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 1, S. 81-82
Auch bei der Klage auf Vorschuß der Nachbesserungskosten richtet sich - wie beim Mängelbeseitigungsvorschuß und beim Beweissicherungsantrag die Tragweite der Verjährungsunterbrechung nicht nach den jeweils näher bezeichneten Mängelerscheinungen, sondern nach den der Werkleistung anhaftenden Mängel selbst, soweit sie die Ursache der angeführten Mängelerscheinungen sind. Somit erfaßt der Vorschußanspruch nicht nur die in der Klage bezeichneten Mängelerscheinungen, sondern den Mangel selbst. Seine Geltendmachung bewirkt daher eine Unterbrechung der Verjährung von Ansprüchen aus den der Werkleistung anhaftenden Mängeln in vollem Umfang, soweit sie Ursache der angeführten Mängelerscheinungen sind.