Detailergebnis zu DOK-Nr. 37520
Lichtsignalsystem für die zeitweilige Sperrung von Fahrstreifen (FA 22/87)
Autoren |
F. Bühlmann |
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Sachgebiete |
6.7 Verkehrslenkung, Verkehrssteuerung, Telekommunikation |
Bundesamt für Straßenbau (Bern) H. 158, 1988, 143 S., 28 B, 7 T, 29 Q
Im Gegensatz zu herkömmlichen Lichtsignalanlagen wirken Fahrstreifenlichtsignalsysteme (FLS) räumlich, d.h. der Fahrstreifen wird mit roten Signalen über Kopf geperrt und darf erst wieder befahren werden, wenn grüne Pfeile die Benutzung freigeben. Der Forschungsbericht trägt die in der Schweiz mit unterschiedlichen Systemen gesammelten Erfahrungen zusammen, beschreibt die Systeme, diskutiert die Vor- und Nachteile und stellt Empfehlungen für einen möglichst einheitlichen Betrieb dieser Regelung zusammen. Es werden vier Problembereiche behandelt: 1) der Fahrstreifenabbau allgemein, 2) der Betrieb von Ein- und Ausfahrten, 3) die Fahrstreifenaddition und -subtraktion und 4) die Mittelstreifenüberfahrt. Beim Befolgungsgrad muß mit 1-5 % Rotfahreranteil am ersten roten Kreuz gerechnet werden. Folgende Empfehlungen werden u.a. gegeben: Der FLS-Betrieb ist mit gelbem Blinklicht anzukündigen; der Fahrstreifenabbau ist durch gelbe Abweispfeile an 2 Signalquerschnitten einzuleiten, die 100 m (bei 60 km/h) bzw. 140 m (bei 80 km/h) vor dem ersten Kreuz installiert werden sollen; der maximale Abstand der Portale soll 300 m betragen (Sichtbarkeit aufeinanderfolgender Signale); kein Widerspruch zur Wegweisung; kein Fahrstreifenabbau im Bereich von Einfahrten; Mittelstreifenüberfahrt nur zwischen den jeweiligen Überholstreifen; Abschluß des Fahrstreifenabbaus vor Beginn der Überfahrtsöffnung. Wegen der Unterschiedlichkeit der örtlichen Situationen wird ein ausreichender Ermessensspielraum in der Gestaltung für erforderlich gehalten.