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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37555
Zur Frage einer Begründung des Vorbehalts zur Abwehr der Ausschlußwirkung der Schlußrechnung (OLG Karlsruhe v. 15.6.1988 - 7 U 157/87)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 2, S. 208-209
Die Anforderungen an die Prüffähigkeit der Schlußrechnung dürfen nicht überspannt werden. Macht der Auftragnehmer zur Abwehr der Auschlußwirkung innerhalb der 12-Tage-Frist geltend, daß die vom Auftraggeber vorgenommenen Abzüge unberechtigt sind und er deshalb an seiner Forderung festhält, so ist eine Begründung dazu im Hinblick auf die in der Schlußrechnung enthaltenen Forderungen entbehrlich. § 16 Nr. 3 Abs. 2 Satz 5 VOB/B verlangt nach seinem klaren Wortlaut die Begründung des Vorbehalts nur, wenn eine prüfbare Rechnung nicht vorgelegt worden ist und wenn innerhalb der weiteren Frist von 24 Werktagen eine solche Rechnung nicht vorgelegt werden kann.