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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37556
Allgemeine Geschäftsbedingungen über Zahlung des Sicherheitseinbehalts (KG v. 29.4.1988 - 24 U 3307/87)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 2, S. 207-208
Für den Auftraggeber kommt es nach Abwicklung des Bauvorhabens nur noch darauf an, Sicherheit dafür zu erhalten, daß er seine Gewährleistungsansprüche befriedigen kann. Hierzu ist nach der ausgewogenen Regelung der VOB jede der drei in § 17 Nr. 2 VOB/B enthaltenen Arten der Sicherheitsleistung in gleicher Weise geeignet. Die in den AGB des Auftraggebers enthaltene Regelung, daß der Sicherheitseinbehalt nur durch eine selbstschuldnerische Bürgschaft auf erstes Anfordern ersetzt werden kann, verschafft dem Auftraggeber einen einseitigen Vorteil. Die Regelung verstößt gegen § 9 AGBG. Sie ist unwirksam, weil sie den Auftragnehmer in unangemessener Weise benachteiligt.