Detailergebnis zu DOK-Nr. 37557
Unwirksamkeit von AGB-Klauseln im Zusammenhang mit VOB-Vertrag (OLG Karlsruhe v. 5.10.1988 - 7 U 189/87)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 2, S. 203-204
Von der VOB/B abweichende Klauseln in Bauverträgen, bei denen die VOB/B subsidiär Anwendung findet, wonach der Auftraggeber die Schlußzahlung unter Einbehalt einer Bausicherheit von 5 % der Abrechnungssumme auf die Dauer von 2 Jahren, gerechnet vom Tag der Abnahme an, leistet und daß er die Sicherheit nicht verzinst, halten einer Inhaltskontrolle nicht stand. Die Klausel über den Einbehalt der Bausicherheit ist mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Bestimmungen nicht vereinbar und benachteiligt kaufmännische wie nichtkaufmännische Auftragnehmer in einer gegen Treu und Glauben unangemessenen Weise. Auch der Ausschluß der Verzögerung ist unwirksam. Die Regelung führt dazu, daß der Auftraggeber fremdes Geld in Anspruch nehmen und damit wirtschaften kann.