Detailergebnis zu DOK-Nr. 37558
Verzinsung von Rückforderungsansprüchen
Autoren |
U. Hahn |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 2, S. 143-147
Im Anschluß an seinen Aufsatz zu dem Thema in Baurecht 1987, Seite 191 ff und das Urteil des BGH vom 8.10.1987 in Baurecht 1988, Seite 92 ff, das die Zinsklausel bei Erstattung überzahlter Beträge in zusätzlichen Regelungen der öffentlichen Auftraggeber für unwirksam erklärt hat, befaßt sich der Autor mit den modifizierten Zinsklauseln bei Rückzahlung überzahlter Beträge. So verlangen öffentliche Auftraggeber in neueren Klauseln im Grundsatz wieder eine Verzinsung in Höhe von 4 %. Neu ist, daß etwas anderes gilt, wenn höher oder geringer gezogene Nutzungen nachgewiesen werden. Neu ist auch der Hinweis auf § 197 BGB, daß die vertraglichen Ansprüche auf Verzinsung der Rückforderungen einer Verjährungsfrist von 4 Jahren unterliegen, beginnend in dem Jahr, in dem der Zinsanspruch entstanden ist. Gegen solche Klauseln wendet sich der Verfasser unter Hinweis auf die Rechtsprechung des BGH.