Detailergebnis zu DOK-Nr. 37565
Grundsätze bei der Erarbeitung eines Tarifkonzeptes, gezeigt am Beispiel von Berlin (West)
Autoren |
P. Cerwenka B. Greuter |
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Sachgebiete |
5.3.4 Öffentlicher Personennahverkehr |
Verkehr und Technik 42 (1989) Nr. 1, S. 3-7, 5 B, 3 Q
Die zunehmend durch soziodemographische Effekte und durch steigende Motorisierung bedingten Nachfrageausfälle im ÖPNV stellen die ÖPNV-Unternehmen vor große Finanzierungsprobleme, was unter anderem auch zum Überdenken bestehender Tarifkonzepte zwingt. Allerdings erweist sich die Nachfragesteuerung durch die Gestaltung des Tarifsystems allein als relativ bescheiden, da neben dem Fahrpreis noch andere gravierende Faktoren wie etwa die Gesamtreisezeit oder die Anzahl der Umsteigevorgänge die Verkehrsmittelauswahl beeinflussen. Am Beispiel der Berliner Verkehrs-Betriebe (BVG) wurde ein bestehendes Tarifsystem analysiert. Danach wurden (etwa durch Variation der Zonierung, Einführung von Kurzstreckenfahrscheinen usw.) Tarifsystemvarianten erstellt, deren Auswirkungen im Hinblick auf Zielsetzungen des Betreibers, des Fahrgastes und der Allgemeinheit abgeschätzt und bewertet wurden. Der vorliegende Beitrag zeigt einige wesentliche dabei zu beachtende Grundsätze auf, zu denen vor allem die Orientierung an der aktuellen Nachfragestruktur, die Berücksichtigung absehbarer soziodemographischer Veränderungen bei der zukünftigen Nachfrage sowie die Offenlegung der mit einem Tarifsystem angestrebten Ziele zählen.