Detailergebnis zu DOK-Nr. 37604
Die Wirtschaftlichkeit des Repave-Verfahrens
Autoren |
H. Gregori G. Fenz H. Kirchknopf |
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Sachgebiete |
9.1 Bitumen, Asphalt 9.14 Ind. Nebenprodukte, Recycling-Baustoffe |
Schriftenreihe Straßenforschung (Wien) H. 355, 1988, 61 S., zahlr. B, T, Q
Beim Vorliegen gewisser Voraussetzungen - Tragfähigkeit und Verformungsbeständigkeit der nicht bearbeiteten Asphaltkonstruktion, hinreichender Verformungswiderstand und ausreichende Menge Bindemittel entsprechender Qualität in dem zur Bearbeitung vorgesehenen alten Asphalt - ist das Repave-Verfahren die wirtschaftlichste Möglichkeit zur Verstärkung und Erneuerung einer überwiegend durch Abrieb verschlissenen Asphaltbetondeckschicht. Bei Einhaltung bestimmter Randbedingungen ist das Endprodukt einer neuen Asphaltbetondecke technisch gleichwertig. Ein im Jahre 1981 im Repave-Verfahren verstärktes Baulos wurde fünf Jahre lang beobachtet und untersucht. In die Auswertung einbezogen wurden Untersuchungsergebnisse und Beobachtungen von vier weiteren Repave-Maßnahmen, wobei die Grenzen des Verfahrens hinsichtlich Verformungswiderstand und Rißanfälligkeit abgesteckt werden konnten. Der zu verstärkende alte Asphaltbeton muß ausreichend standfest sein und genügend Bindemittel enthalten, das nach dem Aufheizen nur wenig härter als B 40 sein darf. Es wurde ein Katalog der in verschiedenen Zeiträumen für Asphaltdeckschichten gültigen Ausschreibungsbedingungen aufgestellt und die seinerzeit nach diesen Vorschriften gebauten Deckschichten für den Einsatz des Repave-Verfahrens abgeschätzt. Das Zusatzmischgut muß der RVS 8.627 entsprechen, wobei der Hohlraumgehalt am Marshall-Körper an der unteren Grenze anzusetzen ist. Das Größtkorn sollte lastklassenbezogen gewählt werden. Die Mindestmenge des Zusatzmischgutes ist vom Größtkorn abhängig (Schichtdicke = 1,5 x Größtkorn). Der Mindestverdichtungsgrad, der sowohl beim aufgeheizten, eingeebneten und wieder verdichteten Altasphalt, als auch beim darüber eingebrachten Neuasphalt gefordert werden kann, liegt 1 % absolut unter den Anforderungen der RVS 8.627. Zu dünn eingebautes Zusatzmischgut läßt sich schlecht verdichten und neigt wegen vorzeitiger Alterung des Bindemittels zur Rißbildung. Zu dicht aufgebautes Zusatzmischgut führt zu frühzeitigen Verformungen.