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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37647
Ablehnung eines Sachverständigen im Beweissicherungsverfahren (OLG Hamm v. 4.2.1988 - 1 W 3/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 3, S. 366-368
Nach ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats ist die Ablehnung eines im Beweissicherungsverfahren tätigen Sachverständigen nicht in diesem Verfahren, sondern erst im anschließenden Verfahren zur Hauptsache zulässig. Der Senat bleibt trotz Gegenmeinungen (OLG Düsseldorf, OLG München) bei seiner Auffassung.