Detailergebnis zu DOK-Nr. 37648
Fehlerhafte Vergabe; Ersatz des positiven Interesses (OLG Düsseldorf v. 15.12.1988 - 12 U 15/88)
Autoren | |
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Sachgebiete |
4.3 Vertrags- und Verdingungswesen |
Baurecht 20 (1989) Nr. 2, S. 195-199
Hat sich der Ausschreibende dem Vertragspartner gegenüber erkennbar an die VOB/A gebunden, ist er kraft Selbstbindung auf die Einhaltung der Regeln der VOB/A verpflichtet. Es wurde ein vorvertraglicher Vertrauenstatbestand geschaffen, der im jeweiligen Vertragspartner die Erwartung begründet, der Ausschreibende werde sich den Regeln der VOB/A gemäß verhalten. Wird gegen die Regeln der VOB/A verstoßen, so ist der daraus entstehende Schaden des Verhandlungspartners zu ersetzen. Ein solcher Tatbestand liegt vor, wenn Bedienstete des Ausschreibenden unter Verstoß gegen §§ 22 Nr. 7 und 24 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A einen Bewerber über die Einzelheiten des Angebots eines Mitbewerbers unterrichten und dieser daraufhin sein Angebot so reduziert, daß er den Zuschlag erhält. Grundsätzlich kann nach den Regeln über die Haftung für Verschulden bei Vertragsschluß nur Ersatz des Vertrauensschadens (ohne entgangenen Gewinn) verlangt werden. Ausnahmsweise kann der Geschädigte auch Ersatz des sog. positiven Interesses verlangen, wenn nachgewiesen ist, daß dem Geschädigten als Mitbewerber bei ordnungsgemäßer Vergabe nach VOB/A der Zuschlag hätte erteilt werden müssen.