Detailergebnis zu DOK-Nr. 37680
Parken in den Innenstädten - Empfehlungen des VRR für die kommunale Parkraumpolitik
Autoren |
H. Gyukits |
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Sachgebiete |
5.3.1 Stadt- und Verkehrsplanung 5.13 Ruhender Verkehr (Parkflächen, Parkbauten) |
Verkehr und Technik 42 (1989) Nr. 5, S. 185-190, 3 B, 1 Q
Der Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) hat ein Rahmenkonzept für eine nahverkehrs- und stadtverträgliche Ordnung des ruhenden Verkehrs diskutiert und verabschiedet. Es zielt darauf ab, die Attraktivität und Funktionsfähigkeit der Oberzentren und Mittelstädte als Wohn- und Arbeitsstandorte sowie als Einkaufs- und Dienstleistungszentren zu verbessern. Obwohl viele Kommunalpolitiker noch immer die Auffassung vertreten, daß die Funktionsfähigkeit einer Stadt nur erhalten werden kann, wenn Stellplätze für Kfz in der Innenstadt vermehrt werden, und die Kommunen trotz des fortschreitenden Baus von Stadt- und S-Bahnen diesem Trend nachgeben, ist das Stellplatzangebot in den Städten des Verbundraumes bereits heute üppig im Vergleich zu anderen Städten mit florierendem Wirtschaftsleben, hoher Einkaufs- und Erlebnisqualität. Dagegen besteht eine starke Abhängigkeit zwischen Stellplatzangebot und Benutzung öffentl. Nahverkehrsmittel, und jede Minute, die bei der Parkplatzsuche in der Innenstadt zusätzlich benötigt wird, reduziert den IV-Anteil um 1,5 %. Es ist Aufgabe jeder Gemeinde, im Rahmen der Bauleitplanung ein Parkraumkonzept zu entwickeln und umzusetzen. Die Gemeinden sollten von der Möglichkeit Gebrauch machen, ihre Stellplatzanforderungen in bestimmten Gebieten individuell zu regeln, insbesondere in den vom ÖPNV gut erschlossenen Räumen das Angebot auf ein Mindestmaß zu beschränken; Ablösebeiträge gemäß § 47,5 BauO NRW zweckgebunden zur Finanzierung von P+R-Anlagen verwenden; öffentliche Straßen von übermäßigem Parken freizuhalten. Als wichtigstes Instrument ist die Parkraumbewirtschaftung (Begrenzung der Parkdauer, Erhebung von Parkgebühren, Beschränkung des Nutzerkreises) flächenhaft, systematisch und koordiniert einzusetzen. Sie ist nur erfolgreich, wenn sie wirksam überwacht wird und Verstöße effektiv geahndet werden. Die Wirksamkeit kann durch begleitende Öffentlichkeitsarbeit mit Aufklärungskampagnen gesteigert werden. Der VRR empfielt vorrangig den Bau von ca. 10.000 P+R-Stellplätzen in 49 Verbundgemeinden, grundsätzlich gekoppelt mit diebstahlsicheren, Fahrradabstellanlagen. Bevor die kommunalen Parkraumkonzepte nicht aufgestellt und unter den benachbarten Gemeinden und mit den Trägern des ÖPNV abgestimmt sind, sollten keine weiteren Parkhäuser oder Tiefgaragen geplant oder gebaut werden.