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Detailergebnis zu DOK-Nr. 37784
Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Aufgrabungen in Verkehrsflächen - ZTV A-StB 89
Autoren |
J. Marggraf |
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Sachgebiete |
7.9 Leitungsgräben, Rohrleitungen, Durchlässe 12.0 Allgemeines, Management |
Straße und Autobahn 40 (1989) Nr. 7, S. 251-255, 7 B
Aufgrabungen für Entsorgungsanlagen in Stadtstraßen führen oft zu Schäden in den Straßendecken. Bei Fernstraßen werden diese Anlagen in der Regel in den unbefestigten Seiten- oder Mittelstreifen verlegt. Die kommunalen Straßenbaulastträger sind bestrebt, die Zahl der Aufgrabungen so klein wie möglich zu halten und die Qualität der Wiederherstellung der Straßendecke einwandfrei auszuführen. Bereits 1967 hat der Deutsche Städtetag den Gemeinden die Einrichtung eines tiefbautechnischen Koordinierungsausschusses (KOST) empfohlen, der jedoch noch vielen Gemeinden fehlt. Es gibt verschiedene Vorschriften für die Wiederherstellung nach Aufgrabungen. Um eine einheitliche Vorschrift zu erreichen, hat die FGSV "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für die Durchführung und Wiederherstellung von Aufgrabungen in Verkehrsflächen (ZTV A-StB 89)" herausgegeben. Sie ersetzen die TVE-StB 76. In einzelnen Kapiteln werden Empfehlungen für die sachgemäße Behandlung von Abtreppungen, Reststreifen, Anschlüssen und Deckenbefestigungen gegeben. Mit der ZTV A-StB 89 ist ein Regelwerk entstanden, mit dem einheitlich die Durchführung vertraglich geregelt werden kann.